Sonnabend, 04.02.2012
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Umzug - wer haftet im Schadensfall?

Unabhängig davon, ob Sie für Ihren Umzug eine Spedition beauftragen oder in Eigenregie umziehen - in jedem Fall sollte die Haftung im Schadensfall geklärt sein.  
 

Private Umzugshelfer: „stillschweigender Haftungsausschluss“

 
Theoretisch haften freiwillige Umzugshelfer bei einem von ihnen verschuldeten Schaden selbst. In der Praxis nehmen Gerichte jedoch bei Freundschaftsdiensten meist einen „stillschweigenden Haftungsausschluss“ an. Der Helfer muss für den Schaden nicht aufkommen, sofern er nicht leicht fahrlässig gehandelt hat, die Hilfe als pure Gefälligkeit geschieht und nicht entlohnt wird und der Helfer nicht haftpflichtversichert ist.  
Tipp: Erhalten Sie Ihre Freundschaft mit einer schriftliche Vereinbarung nach dem Muster „Helfer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit“.  
 

Umzugsunternehmen und Haftung

 
Greifen Ihnen Profis beim Umzug unter die Arme, übernimmt die Spedition Schäden in der Regel auch im vollen Umfang, sofern Sie den „All-Inclusive-Service“ gebucht haben, die Spedition also das Umzugsgut nicht nur transportiert, sondern im Vorfeld auch selbst verpackt hat.  
Wichtig: Schauen Sie sich den Vertrag genau an, denn manchmal wird bereits hier für bestimmte Missgeschicke die Haftung ausgeschlossen.  
 
Haben Sie Ihre Siebensachen selbst in den Kartons verstaut, müssen Sie für Verpackungsschäden auch selbst aufkommen. Nur in Ausnahmefällen kann dann das Umzugsunternehmen haftbar gemacht werden, z.B. bei Verursachung des Schadens durch eine schlechte Lagerung der Kartons im Umzugs-LKW. Möchten Sie wertvolle Gegenstände vor einem möglichen Schaden geschützt wissen, könnte eine Transportversicherung möglicherweise sinnvoll sein.  
 
Packen Sie Möbel und Hausrat in der neuen Wohnung unbedingt gleich aus und inspizieren Sie sie gründlich auf offensichtliche und versteckte Umzugsschäden. Offensichtliche Mängel müssen sofort bzw. am gleichen Tag reklamiert werden. Für verdeckte Schäden, die nicht sofort festgestellt werden können, gilt hingegen eine Reklamationsfrist von 10 bis 14 Tagen.  
 
Geht etwas beim Umzug kaputt und Sie haben sich im Vorwege nicht richtig abgesichert, kann das schnell teuer werden. Weitere Informationen zum Thema Umzugshelfer und Haftung, sowie Tipps, um Umzugskosten zu sparen, finden Sie auf Umzugskosten.net.  
Die passende (und günstigste) Unterstützung für Ihren Umzug, finden Sie nur, wenn Sie mehrere Angebote von Umzugsunternehmen einholen und vergleichen - dafüf gibt es praktische Onlinedienste.
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