Donnerstag, 23.02.2012
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Vor dem Umzug: Mietkaution

Auf den ersten Blick ist die Mietkaution eine unnötige, sehr hohe Ausgabe vor dem Umzug in die neue Wohnung. Tatsächlich dient die Mietkaution nur der Sicherheit des Vermieters, allerdings hat jeder Mieter Rechte und Pflichten, die er kennen sollte. Damit die Mietkaution nicht zum Problem zwischen Mieter und Vermieter wird, erfahren Sie hier die wichtigste Dinge zum Thema.  

Mietkaution – wieviel und wofür?

Die Mietkaution, bestehend aus max. 3 Nettomieten, dient dem Vermieter als Sicherheit. Dieser muss die Mietkaution auf ein Sonderkonto oder Sparbuch anlegen. Sollten Sie die Wohnung beschädigen oder in Rückstand mit Ihren Mietzahlungen kommen, darf der Vermieter die dadurch entstehenden Kosten von der Mietkaution, spätestens beim Auszug, abziehen.  
Der Mieter kann die Kaution in bis zu 3 Raten abbezahlen – die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.  

Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird Ihnen die Mietkaution zurückgezahlt, vorausgesetzt Sie haben alle ausstehenden Kosten bezahlt und Reparaturen vorgenommen. Dies ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter, Sie sollten also gut informiert sein. Lesen sie vorab genau Ihren Mietvertrag und die dortigen Regelungen zum Thema Schönheitsreparaturen. Es gibt viele Klauseln die inzwischen nicht mehr gültig sind und die sie als Mieter nicht befolgen müssen. Ebenso muss ein genaues Protokoll bei der Wohnungsübergabe gemacht werden, damit Sie z.B. nicht für Schäden vom Vormieter mit ihrer Mietkaution haften müssen.  
 
Tipp: Am bequemsten ist der Kautionsschutzbrief als Mietsicherheit – anstelle von einer großen Summe zahlen Sie lediglich einen kleinen monatlichen Beitrag.  

Mietkaution – Rückzahlung

Beim Auszug muss die Mietkaution nicht sofort zurückgezahlt werden. Der Vermieter hat in der Regel 3-6 Monate Zeit Ihnen diese zu erstatten, je nach dem, wie lange es dauert alle evtl. ausstehenden Kosten zu überprüfen. Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?  
 
  • Sie haben einen Zahlungsrückstand der Miete - darüber muss aber ein rechtskräftiger Bescheid vorliegen.
  • Ein Zahlungsrückstand der Betriebskosten wird vermutet. Hierbei kann der Vermieter die Betriebskostenabrechnung abwarten, bevor er die Mietkaution zurückerstattet.
  • Sie haben nachweisbar Schäden in der Wohnung verschuldet. Tritt ein Schaden schon während des Mietverhältnisses auf, darf der Vermieter die Reparaturen von der Mietkaution bezahlen. Sie müssen die Differenz danach wieder auffüllen.
 


Grundsätzlich darf der Vermieter nur die tatsächlichen, bzw. die zu erwartenden Kosten einbehalten, nicht pauschal die komplette Mietkaution.  

Ihre Rechte als Mieter

  • Nehmen Sie eine begründete Mietminderung vor, darf der Vermieter die Mietkaution nicht dafür nutzen, um die fehlende Miete auszugleichen.
  • Sind alle Kosten beglichen, dürfen Sie auf die sofortige Auszahlung der Mietkaution bestehen.
  • Sie dürfen vom Vermieter jederzeit einen Nachweis über den Verbleib der Mietkaution verlangen.
 
Tipp: Für alle Fälle von Problemen und Streit mit dem Vermieter bietet der Mieterschutzbund hervorragende Hilfe und Beratung.
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