Montag, 06.09.2010
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Mietminderung: so funktioniert es

Haben Sie schon einmal über eine Mietminderung nachgedacht? In jeder Wohnsituation kann es Ärgernisse und Enttäuschungen geben – direkt nach einem Umzug oder erst Jahre später: Lärm, minderwertige Bausubstanz oder kaputte Installationen vom Herd bis zur Toilette. Doch nicht immer müssen Sie die Mängel hinnehmen – eine Mietminderung ist der legale Weg Druck auf Ihren Vermieter auszuüben, wenn dieser Ihren Forderungen nicht gerecht wird. Für eine erfolgreiche Mietminderung gelten natürlich immer auch Rahmenbedingungen, die Sie gut kennen müssen und die im Folgenden erläutert werden.  
 
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Wann dürfen Sie die Miete mindern?

 
Eine Mietminderung kommt nur dann in Frage, wenn Sie den Mietvertrag in Unkenntnis des Minderungsgrundes unterschrieben haben und den Mangel selbstverständlich nicht selbst verursacht haben. Außerdem muss der Vermieter einmalig schriftlich auf den Mangel hingewiesen und ihm eine angemessene Frist gesetzt werden, diesen zu beseitigen. Denken Sie auch daran, dass der Anspruch auf eine Mietminderung unter Umständen verfällt, wenn Sie den Zustand bereits länger als sechs Monate geduldet haben, ohne ihn zu beanstanden!  
 

Gründe für eine Mietminderung

 
Sind diese Bedingungen erfüllt, dürfen Sie die Miete mindern! Allerdings schwankt die Höhe der zu erwartenden Mietminderung beträchtlich in Abhängigkeit des Ausmaßes des Schadens und ebenfalls in Abhängigkeit der betroffenen Mietfläche. Denken Sie auch daran, nicht die Nebenkosten zu mindern – eine Mietminderung bezieht sich ausschließlich auf die anteilige Grundmiete exklusive der Nebenkosten. Sind es nur geringe Mängel, wie z.B. ein unzugänglicher Briefkasten oder eine defekte Klingel, können Sie höchstens 5% der Gesamtmiete einbehalten, 10% bei kosmetischen Mängeln außerhalb der Wohnung. Etwas mehr Mietminderung ist bei Baulärm und Straßenbaumaßnahmen möglich: bis zu 20%. Fehlen essenzielle Funktionen, kann die Mietminderung sogar zwischen 50 und 100% betragen, beispielsweise wenn fließendes Wasser oder Strom fehlen, die Wände feucht sind, die Toilette nicht benutzbar ist oder im Winter die Heizung ausfällt und grundsätzlich immer dann, wenn Ihre Gesundheit gefährdet wird. Wichtig: Bei Kälte und feuchten Wänden müssen Sie die betroffene Wohnfläche errechnen.  
 
Weitere wichtige Punkte, die Sie bei einer Mietminderung beachten sollten:  
  • Befindet sich der Anlass zur Mietminderung außerhalb der eigenen Wohnung wie z.B. durch Umbauten oder Tierhaltung in der Nachbarschaft, ist es unerheblich, ob der Vermieter selbst für den Schaden verantwortlich zu machen ist. Denn der Wert der Mietsache ist vermindert und rechtfertigt somit auch eine Mietminderung!
  • Zur Dokumentation sollten Sie unbedingt Zeugen, Fotos und ein schriftliches Protokoll sammeln, um im Streitfall die Schäden zu belegen. Hilft dies alles nichts und bleiben die Schäden trotz der Mietminderung erhalten, bleibt Ihnen nur noch die außerordentliche, fristlose Kündigung und ein weiterer Umzug.
  • Lassen Sie sich nicht entmutigen: Oftmals reicht eine kurzfristige Mietminderung schon aus, um den Vermieter davon zu überzeugen, dass es Ihnen ernst ist und dass Sie sich im Recht wissen! Nicht selten sorgt bereits der erste Monat der Mietminderung dafür, dass Ihr Vermieter sich ins Zeug legt, um den Mangel schnellstmöglich zu beseitigen.
 
 
Achtung: Oft kommt es bei Beanstandung von Mängeln an der Wohnung und entsprechender Mietminderung auf Feinheiten an, die in diesem Ratgeber nicht pauschal erklärt werden können. Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an Ihren örtlichen Mieterverein – dort hilft man Ihnen im Ernstfall sogar bei rechtlichen Schritten.  
 
Tipp für den "letzten Ausweg" Umzug: Sparen Sie Kosten indem Sie mehrere Angebote für einen Umzugswagen (bei einem Do-It-Yourself-Umzug) oder von Umzugsunternehmen aus Ihrer Region einholen, vergleichen und sich dann das beste herauspicken!
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