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Nebenkosten - Was gibt es zu beachtenAlle Jahre wieder landet bei jedem Mieter die Betriebskostenabrechnung im Postkasten. Und jedes Mal, so scheint es, sind die
Nebenkosten gestiegen. Für Sie als Mieter gilt allerdings: Achtung! Denn der Deutsche Mieterbund hat festgestellt, dass nahezu
jede zweite Abrechnung fehlerhaft ist. Dabei ist gesetzlich ganz genau geregelt, was als Nebenkosten abgerechnet werden darf
und was nicht.
Daher der Tipp: Prüfen Sie bei Ihrer nächsten Betriebskostenabrechnung, welche Nebenkosten dort aufgelistet sind und
ob Sie dazu verpflichtet sind, diese zu zahlen.
Nebenkosten – was ist das eigentlich?
Laut Betriebskostenverordnung versteht man unter Nebenkosten alle regelmäßig anfallenden Kosten zur Erhaltung des Gebäudes
in seinem bestimmungsgemäßen Zustand, die der Vermieter teilweise oder ganz an die Mieter weitergibt.
Nebenkosten – welche Arten gibt es?
Es wird in der Regel zwischen "warmen" und "kalten" Nebenkosten unterschieden.
Zu den so genannten warmen Nebenkosten zählen lediglich die Kosten für Warmwasser und Heizung, die zu einem großen Teil
vom jeweiligen Anbieter nach Verbrauch berechnet werden.
Die kalten Nebenkosten beinhalten:
- Grundsteuer und Wasserkosten (z.B. Versorgung und Entwässerung)
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Fahrstuhl und Beleuchtung
- Personalkosten für den Hausmeister
- Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- Schornsteinreinigung und Gartenpflege
- Antenne oder Kabel
- Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung)
- Sonstige Kosten ( für Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. hauseigene Sauna)
Diese Nebenkosten werden anteilig auf alle Mieter des Hauses umgelegt.
Die Abrechnung der Nebenkosten auf jeden Fall prüfen!
Grundsätzlich gilt: Sie sind als Mieter nur dann zur Zahlung von Nebenkosten verpflichtet, wenn es ausdrücklich in Ihrem
Mietvertrag festgehalten wurde.
Prüfen Sie in Ihrer Abrechnung die folgenden Punkte:
- Liegt der Abrechnungszeitraum mehr als 12 Monate zurück, sind Sie zur Zahlung der Nebenkosten nicht mehr
verpflichtet!
- Sind alle in der Abrechnung aufgeführten Nebenkosten auch im Mietvertrag festgehalten, oder hat Ihnen der Vermieter evtl.
unzulässige Posten (z.B. einmalige Reparaturkosten, Mietausfall oder Verwaltungskosten) untergeschummelt?
- Vergleichen Sie die aktuelle Nebenkostenabrechnung mit der Abrechnung aus dem letzten Jahr, und werden Sie hellhörig,
wenn sich einige Nebenkosten deutlich erhöht haben.
Sollten Sie berechtigte Zweifel an der Abrechnung Ihrer Nebenkosten haben, wenden Sie sich an Ihren Vermieter. Dieser muss
Ihnen die einzelnen Posten der Betriebskostenabrechnung genauestens aufschlüsseln und Ihnen sogar Einblick in seine
Unterlagen ermöglichen, wenn Sie es wünschen. Gelingt es Ihnen und Ihrem Vermieter am Ende nicht, die Unstimmigkeiten zu
beseitigen, können Sie sich (rechtlichen) Rat beim Deutschen Mieterbund
holen.
Zu guter Letzt noch ein Tipp: Versuchen Sie doch bereits im Alltag durch umsichtiges Verhalten den Verbrauch Ihrer
Nebenkosten zu senken. Schon durch kleine Veränderungen lassen sich Strom und Kosten sparen. |
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