Montag, 06.09.2010
Checkliste
interaktive
Umzug-Checkliste

 
Forum
Umzugsforum

 
Markt
Halteverbot
Speditionen
Umzugsfirma
Umzugskartons

 
Ratgeber
Umzugsurlaub
Mietvertrag
Umzugsbedarf
Lagerraum
Umzugsauto
Umzug und ALG II
umziehen
Umzug planen
Umzugs LKW
Nebenkosten
Preisvergleich
Wohnungssuche
Entrümpeln
Wohnungsbesichtigung
Haftung beim Umzug
GEZ
Umzug günstig
Einweihungsparty
Erste Wohnung
Umzugshelfer
Parkverbot
Umzüge
Umzugskosten sparen
Umzugsservice
Lagerplatz Auswahlkriterien
Mietminderung
Umzug mit Kind
Umzugswagen Fahrtipps
Bodenleger
ummelden
Umzug günstig
Neue Terrasse
Wohnungsübergabe
Umzug mit Garten
Auslandsumzug
Umzugsunternehmen
Akkuschrauber
Schönheitsreparaturen
Umzugskosten
Umzugskartons
Umzugsunternehmen finden
Umzugsfirmen

 
Halteverbot online bestellen!

Nebenkosten - Was gibt es zu beachten

Alle Jahre wieder landet bei jedem Mieter die Betriebskostenabrechnung im Postkasten. Und jedes Mal, so scheint es, sind die Nebenkosten gestiegen. Für Sie als Mieter gilt allerdings: Achtung! Denn der Deutsche Mieterbund hat festgestellt, dass nahezu jede zweite Abrechnung fehlerhaft ist. Dabei ist gesetzlich ganz genau geregelt, was als Nebenkosten abgerechnet werden darf und was nicht.  
Daher der Tipp: Prüfen Sie bei Ihrer nächsten Betriebskostenabrechnung, welche Nebenkosten dort aufgelistet sind und ob Sie dazu verpflichtet sind, diese zu zahlen.  
 

Nebenkosten – was ist das eigentlich?

Laut Betriebskostenverordnung versteht man unter Nebenkosten alle regelmäßig anfallenden Kosten zur Erhaltung des Gebäudes in seinem bestimmungsgemäßen Zustand, die der Vermieter teilweise oder ganz an die Mieter weitergibt.  
 

Nebenkosten – welche Arten gibt es?

Es wird in der Regel zwischen "warmen" und "kalten" Nebenkosten unterschieden.  
 
Zu den so genannten warmen Nebenkosten zählen lediglich die Kosten für Warmwasser und Heizung, die zu einem großen Teil vom jeweiligen Anbieter nach Verbrauch berechnet werden.  
 
Die kalten Nebenkosten beinhalten:  
 
  • Grundsteuer und Wasserkosten (z.B. Versorgung und Entwässerung)
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Fahrstuhl und Beleuchtung
  • Personalkosten für den Hausmeister
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Schornsteinreinigung und Gartenpflege
  • Antenne oder Kabel
  • Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung)
  • Sonstige Kosten ( für Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. hauseigene Sauna)
 
 
Diese Nebenkosten werden anteilig auf alle Mieter des Hauses umgelegt.  
 

Die Abrechnung der Nebenkosten auf jeden Fall prüfen!

Grundsätzlich gilt: Sie sind als Mieter nur dann zur Zahlung von Nebenkosten verpflichtet, wenn es ausdrücklich in Ihrem Mietvertrag festgehalten wurde.  
 
Prüfen Sie in Ihrer Abrechnung die folgenden Punkte:  
 
  • Liegt der Abrechnungszeitraum mehr als 12 Monate zurück, sind Sie zur Zahlung der Nebenkosten nicht mehr verpflichtet!
  • Sind alle in der Abrechnung aufgeführten Nebenkosten auch im Mietvertrag festgehalten, oder hat Ihnen der Vermieter evtl. unzulässige Posten (z.B. einmalige Reparaturkosten, Mietausfall oder Verwaltungskosten) untergeschummelt?
  • Vergleichen Sie die aktuelle Nebenkostenabrechnung mit der Abrechnung aus dem letzten Jahr, und werden Sie hellhörig, wenn sich einige Nebenkosten deutlich erhöht haben.
 
 
Sollten Sie berechtigte Zweifel an der Abrechnung Ihrer Nebenkosten haben, wenden Sie sich an Ihren Vermieter. Dieser muss Ihnen die einzelnen Posten der Betriebskostenabrechnung genauestens aufschlüsseln und Ihnen sogar Einblick in seine Unterlagen ermöglichen, wenn Sie es wünschen. Gelingt es Ihnen und Ihrem Vermieter am Ende nicht, die Unstimmigkeiten zu beseitigen, können Sie sich (rechtlichen) Rat beim Deutschen Mieterbund holen.  
 
Zu guter Letzt noch ein Tipp: Versuchen Sie doch bereits im Alltag durch umsichtiges Verhalten den Verbrauch Ihrer Nebenkosten zu senken. Schon durch kleine Veränderungen lassen sich Strom und Kosten sparen.
impressum Umzug Berlin Umzug Hamburg Umzug Tips München Tips für Köln