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ParkverbotMan glaubt, man hätte an alles gedacht, ist die Umzugscheckliste ein drittes Mal im Kopf durchgegangen und hat gedankliche
Häkchen gesetzt, alle Kisten vom fünften Stockwerk ohne Lift in den LKW geschleppt. Nun kann gar nichts mehr schief gehen.
Denkt man. Kaum vor der neuen Bleibe angekommen, dann das: Kein Parkplatz weit und breit. Mögliche Alternativen: den
Nachbarn bitten sein Fahrzeug umzuparken, um den LKW dort platzieren zu können oder warten, bis ein Parkplatz frei wird.
Problem: man zahlt den Umzugs-LKW pro Stunde und die Helfer werden ungeduldig.
Rechtzeitig einen Parkplatz reservieren
Es ist besser, man kümmert Sich vor dem Umzug um eine vorübergehende Halteverbotszone.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Halteverbotszone (HVZ) für Umzugsarbeiten einzurichten. Entweder Sie beantragen die
amtlichen Halteverbotsschilder persönlich und sind dann auch für Auf- und Abbau zuständig. Oder aber Sie greifen auf eine
Fachfirma zurück, die dies für Sie erledigt. Die Hauptsache ist, dass eine Erlaubnis zur Einrichtung einer Haltverbotzone von der
Straßenverkehrsbehörde vorliegt.
Zur Antragstellung werden folgende Angaben benötigt (wir führen beispielhaft die Verordnung in Hamburg an, erkundigen Sie
sich bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach den genauen Modalitäten):
- Vor- und Zunamen
- die neue Adresse
- eine Telefonnummer für Rückfragen, unter der das Amt Sie tagsüber vor dem Umzug erreichen kann
- falls verfügbar: eine Faxnummer , unter der Sie vor dem Umzug zu erreichen sind
- Ort (bitte komplette Straße und Hausnummer), an der das Halteverbot eingerichtet werden soll
- Umzugsdatum
- Dauer (z.B. 08:00 - 12:00 Uhr)
Für den Einzugs- und den Auszugsort wird jeweils eine gesonderte Anordnung benötigt.
Parkverbot- die Rechtslage
Amtliche Verkehrszeichen dürfen Sie nur dann aufstellen, wenn die zuständige Straßenbehörde die Genehmigung (=
verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat. Vor Erteilung der Genehmigung dürfen Sie das Halteverbot nicht platzieren.
Der Antrag muss persönlich oder per Post bzw. Fax spätestens eine Woche vor dem geplanten Umzugstermin an das zuständige
Polizeikommissariat/-revier übermittelt werden.
Bitte beachten Sie: Die Halteverbotsschilder erlangen erst dann rechtliche Wirkung, wenn sie vier Tage vor dem Termin
aufgestellt wurden (Beispiel: geplanter Umzug am Samstag = Aufstellen der Verkehrsschilder spätestens am Dienstag).
Erst nachdem Sie den Antrag gestellt haben, bekommen Sie von der Behörde eine "Straßenverkehrsbehördliche Anordnung" sowie
ein Aufstellungsprotokoll für das Aufstellen von Verkehrsschilder, mit der Sie nun berechtigt sind, amtliche Verkehrszeichen
entsprechend der Anordnung aufzustellen.
Wichtig: Nur amtliche Verkehrsschilder haben Gültigkeit!
Der Transport/Aufstellung als auch der Abtransport/Rückgabe ist dann Ihnen überlassen. Bitte decken Sie die Schilder mit
Zusatzzeichen über die Gültigkeitsdauer komplett ab (z.B. mit einem Müllsack), wenn Sie das Halteverbot nach dem Umzug nicht
mehr benötigen.
Achtung: Selbstgebaute Absperrungen wie Kartons oder Stühle sind verboten!
Parkverbot- Gebühren bzw. Kosten
Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und hängt von der Art und der Dauer Parkverbots ab.
Die Gebühr der Behörde für das vorübergehende Parkverbot umfasst nur die Genehmigung , den Hin- und Rücktransport der
Schilder müssen Sie organisieren. Es gibt aber eine Reihe von Firmen, die für den Verleih und die Aufstellung der Halteverbotszeichen ihre Dienste anbieten.
Parkverbot- Was Sie sonst noch wissen müssen
Geben Sie rechtzeitig - mindestens 7 Werktage vorher - Ihren Antrag ab. Schliesslich müssen die Halteverbotsschilder 4 Tage vor
dem Stichtag Umzug stehen! Ist es besonders eilig, nutzen Sie das Faxgerät. Sie werden dann wahrscheinlich die Genehmigung
ebenfalls als Fax erhalten und zusätzliche Gebühren zahlen müssen.
Alternativ kann auch eine Fachfirma die Organisation des Halteverbotes für Sie übernehmen. Diese wird sich, je nach Auftrag um
folgendes kümmern:
- Einholen der Genehmigung
- Halteverbotsschilder korrekt aufstellen
- das Aufstellungsprotokoll für Sie fertigen
- im Falle einer späteren Rechtsstreitigkeit als Zeuge vor Gericht aussagen
- die Verkehrszeichen nach Ablauf der Gültigkeit wieder entfernen
Keine Rechtsberatung, keine Gewähr
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