Sonnabend, 04.02.2012
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Umzugsunterstützung für ALG-II-Empfänger

Als ALG-II-Empfänger ist ein Umzug aus finanzieller Sicht oft nicht tragbar: die Umzugskosten sind einfach zu hoch. Doch je nach dem, welche Gründe für einen Umzug vorliegen, übernimmt die ARGE Teile oder sogar die gesamten Umzugskosten – Letzteres allerdings nur, wenn der Umzug von der ARGE gefordert wird.  
 

Gründe für die Übernahme der Umzugskosten

 
Im Folgenden sind die Gründe aufgelistet, die für die ARGE relevant sind, um Ihnen Umzugskosten zu erstatten. In der Regel müssen Sie für die Gründe auch immer einen Beweis erbringen:  
  • Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nach einer Scheidung – Nachweis durch Scheidungspapiere,
  • gesundheitliche Gründe, die das Bewohnen der bisherigen Wohnung unmöglich machen (z.B. nach einem Autounfall) – Nachweis durch ein ärztliches Attest,
  • Mehrbedarf an Wohnraum wegen Familienzuwachs – Nachweis durch den Mietvertrag mit Angaben zur Quadratmeterzahl,
  • Verlust des bisherigen Wohnraumes – Nachweis durch Kündigungsschreiben,
  • Senkung der bisherigen Mietkosten – Nachweis durch Mietvertrag,
  • eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt – Nachweis durch Arbeitsvertrag. Vorsicht: Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der ARGE – Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten.
 
Anders als vielleicht gedacht, sind einige Gründe nicht relevant, um von der ARGE Unterstützung bei den Umzugskosten zu bekommen. Gründe die nicht zur Übernahme der Umzugskosten führen sind zum Beispiel:  
  • Umzug in eine andere Stadt, um die Aussichten auf eine neue Arbeitsstelle zu verbessern,
  • Umzug zwecks Familienzusammenführung,
  • Umzug wegen Mietmängeln, da es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Vermieter und Mieter handelt. Weigert sich der Vermieter etwaige Mängel zu beheben, ist der erste Schritt eine Mietminderung – hilft auch das nicht, wird der Mangel zum anerkannten Umzugsgrund.
  • Auszug bei den Eltern in die erste eigene Wohnung, vor Vollendung des 25. Lebensjahres – Ausnahmen werden bei schwerwiegenden Gründen gemacht, etwa weil ein Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr möglich ist oder der Umzug für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist.
 

Umzugskosten, die von der ARGE übernommen werden

 
Hat die ARGE einen der Gründe für den Umzug anerkannt und sich bereit erklärt, Sie bei den Umzugskosten zu unterstützen, sollten Sie sich das in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen. Folgende Umzugskosten übernimmt die ARGE – wichtig: für jeden Posten müssen Sie drei Kostenvoranschläge beim Amt vorlegen:  
  1. die Kosten für einen Umzugswagen,
  2. die Kosten für Umzugskartons,
  3. die Kosten für ein Umzugsunternehmen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen den Umzug nicht selbst durchführen können.
 
Weitere Umzugskosten die übernommen werden sind  
  1. die Kosten für die Verpflegung von privaten Umzugshelfern,
  2. anfallende Kosten für vertraglich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung. Achtung: Das Amt zahlt hier nur eine Pauschale, die oft nicht für die komplette Renovierung ausreicht – versuchen Sie also schon im Vorwege weiteres Geld anzusparen und die Renovierung so günstig wie möglich zu gestalten.
 
 
Tipp: Reichen Sie so früh wie möglich Anträge beim Amt ein und holen Sie Angebote von Umzugsunternehmen und Umzugswagen ein – so können Sie am Besten die anfallenden Umzugskosten absehen.  
Um die Umzugsplanung noch weiter zu vereinfachen, gibt es im Internet übrigens einen kostenlosen Umzugskalender, der Sie an Termine und Fristen erinnert und Ihnen mit Cehcklisten die Organisation erheblich erleichtert.
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