Sonnabend, 04.02.2012
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Umzugsauto - Ratgeber Umzug-LKW

Wer zum ersten Mal ein Umzugsauto fährt, bemerkt es schnell: das Steuern eines so großen Wagens ist weit schwieriger als mit dem eigenen vertrauten Pkw. Da ist es um so wichtiger, sich mit allen Fragen rund um das sichere Beladen des Umzugsautos zu beschäftigen.
 
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Sicherheit im Umzugsauto

Neben den möglichen Schäden riskiert jeder, der seinen Transporter nachlässig belädt, Bußgelder und Punkte in Flensburg. Kommt die Versicherung zu dem Schluß, dass Sie aus reiner Nachlässigkeit schlampig beladen und nicht gesichert haben, wird sie Ihnen möglicherweise grobe Fahrlässigkeit nachweisen können. In diesem Fall wird die Versicherung keine Schäden tragen. Es gilt für das Beladen des Umzugswagen die Strassenverkehrsordnung (StVO) §22: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können." Je nach Gefährdung Ihrer Umwelt kann Sie ein Unterlassen der Sicherungsmaßnahmen 25 bis 60 Euro Bußgeld kosten.  
 

Außen alles gecheckt?

Wenden Sie sich nun dem Wagen von außen zu: Ist die Sicht frei? Können Sie alle Spiegel sehen, die Sie zum Fahren brauchen? Sind alle wichtigen Signallichter des Autos und das Kennzeichen noch zu sehen? Zum Hinausragen von sperrigen Gegenständen schreibt die StVO Folgendes vor "Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen." Kurz gesagt: Lassen Sie die Ladung bei einem Transporter weder vorne noch seitlich herausragen. Nach hinten haben Sie etwas mehr Spielraum: " Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. [...]  
Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
  • eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
  • ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
  • einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm."  
Vergessen Sie dieses Sicherungsmittel, werden 25 Euro Bußgeld fällig.  
Den kompletten Gesetzestext zur Beladung des Umzugsautos finden Sie in der Straßenverkehrs-Ordnung.  
 

Wohin mit den sperrigen Dingen?

Am sichersten transportieren Sie sperrige Gegenstände auf dem Dachgepäckträger. Beachten Sie dabei allerdings die in der Betriebsanleitung verzeichnete zulässige Dachlast und die Höhenbegrenzung von 4 Metern für Auto und Ladung zusammen. Müssen Sie mit geöffneter Heckklappe fahren, so sichern Sie diese, dass sie nicht während der Fahrt auffliegen kann. Da so Autoabgase leicht nach innen dringen können, sorgen Sie für ausreichende Belüftung.
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