Sonnabend, 04.02.2012
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Umzugsurlaub

Extra Urlaubstage für Umzug?  
 
Das komplette Umzugsmanagement an einem einzigen Wochenende zu realisieren, ist trotz der logistischen Leistungen des beauftragten Umzugsunternehmens in den meisten Fällen nicht möglich. Zumal die großen Umzugswagen wie andere LKW auch am Sonntag nicht auf deutschen Autobahnen unterwegs sein dürfen. Um alle im Zusammenhang mit dem Umzug stehenden Arbeiten, vom Kartonauspacken bis zur amtlichen Ummeldung, erledigen zu können, nehmen sich viele Arbeitnehmer einen Tag oder länger frei. Und stehen dann vor der Frage: Werden diese Tage vom Urlaubskonto abgezogen oder gibt es extra Urlaubstage für einen Umzug?  
 
Extra Urlaubstage für den Umzug gibt es generell nicht, wenn der Umzug aus rein privaten Gründen erfolgt. Dann ist es in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt, ob er dem Beschäftigten ein oder zwei normale Urlaubstage für den Umzug gewährt. Um extra Urlaubstage für den Umzug in Anspruch nehmen zu können, muss eine wesentliche Voraussetzung erfüllt sein: Der Umzug erfolgt aus betrieblichen Gründen, etwa wegen einer Versetzung. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer nach § 616 BGB Sonderurlaub für den Umzug zu. Mindestens einen Tag muss der Beschäftigte freigestellt werden. Viele Unternehmen geben sogar zwei extra Urlaubstage für einen Umzug. Bei mehreren Versetzungen in fünf Jahren oder beim Wechsel in den Auslandsdienst, gewährt der Dienstherr einem Beamten sogar bis zu drei extra Urlaubstage.  
 
Tipp: Planen Sie möglichst exakt, um "Zeitfresser" zu vermeiden. Nutzen Sie einen Umzugsplaner und eine Umzugs-Checkliste um Zeit und damit auch Urlaub zu sparen!
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